Wohnraumförderung im Oberengadin

… eine lösungsorientierte Reaktion auf die andauernde Wohnungsnot …

… weil das Schönreden vom Status-Quo keine Probleme löst …

… eine öffentliche Sammlung an Information und Ideen …

Erträge aus Steuern bei 1. oder 2. Wohnungen

Gemäss Rechenbeispiel lohnt sich langfristiges Denken - auch finanziell.

Dass die Gemeinden aus dem Verkauf von Liegenschaften grosse Erträge bekommen ist klar. Unerwähnt bleibt, dass ein normales Haus mit Einheimischen ebenso Steuern generiert. Für die öffentliche Hand ist das genauso attraktiv – je länger desto mehr.


Schätzwert der Liegenschaft:

Ein Haus mit einem Schätzwert von ca. Millionen, wird zu einem marktüblichen Preis an eine Gesellschaft verkauft. Die Erstwohnungen werden aufwändig zu Zweitwohnungen umgebaut, und das Haus wird für Millionen verkauft.

Steuereinnahmen:
Total nach Jahren:
einmalig jährlich Total
Zweitwohner
Erstwohner

Die öffentliche Hand nimmt mit der Umnutzung einer Liegenschaft Handänderung- und Grunstückgewinnsteuern ein, danach fallen jährliche Steuern der Zweitwohner an. Zum Vergleich nehmen wir ein Haus, das ohne Verkauf weiterhin von Einheimischen bewohnt wird, es fallen damit im Minimum jährliche Steuern der Erstwohner an.

Die verwendeten Werte und Faktoren entsprechen gemeinde- und marktüblichen Annahmen. Sie sind mit einer Marge von 15-30% berücksichtigt. Auf extreme Fälle ist die Berechnung nicht anwendbar, da von einer Kumulation ausserordentlicher Faktoren auszugehen ist. Bei Interesse stellen wir beispielbezogen Berechnungen zur Verfügung.